Gewaltschutzgesetz

Wer schlägt, muss gehen.

Seit dem 01.01.2002 ist in Deutschland das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) in Kraft. Seither ist Häusliche Gewalt nicht länger eine Privatangelegenheit.

Es gibt

  • Schutz durch die Polizei in Form von Wegweisungen mit Rückkehrverbot:
    Im Falle von häuslicher Gewaltandrohung oder Gewaltausübung kann die Polizei den Täter nach einer Gefahrenprognose aus der gemeinsamen Wohnung verweisen und ihm ein Rückkehrverbot von bis zu zehn Tagen erteilen.
     
  • Schutz vor Gewalt durch zivilrechtliche Schutzanordnungen:
    Frauen, die von häuslicher Gewalt bedroht oder betroffen sind, können selber oder durch einen Anwalt bzw. eine Anwältin einen Antrag bei Gericht stellen, in dem Schutzanordnungen geregelt sind. Diese können dem Täter verbieten, Kontakt aufzunehmen, sich in der Nähe der Wohnung oder an bestimmten anderen festgelegten Orten aufzuhalten.
     
  • Schutz vor Gewalt durch Zuweisung der gemeinsamen Wohnung:
    Frauen, die von häuslicher Gewalt bedroht oder betroffen sind, können selber oder durch einen Anwalt bzw. eine Anwältin einen Antrag auf Wohnungszuweisung stellen. Damit wird ihnen die gemeinsame Wohnung meist innerhalb kurzer Zeit zugesprochen. Das heißt: Der Täter muss gehen.Die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung ist nur vorübergehend möglich. Dies wird in der Regel auf ein halbes Jahr befristet.

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Hintergrund

Ende der 1990er Jahre hatte die damalige Bundesregierung einen „Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ initiiert und  damit den Weg zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes gebahnt, das zum 01.01.2002 in Kraft trat. Die Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplanes sollten für Frauen und Kinder in Gewaltbeziehungen einen größeren Schutz und eine gewaltfreie Lebensperspektive in Aussicht stellen.

Durch das Gewaltschutzgesetz wird dem durch das Grundgesetz verbrieften Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit auch im Hinblick auf das private Lebensumfeld Rechnung getragen. Dies ist eine Forderung, die bereits in den 1960er Jahren von der deutschen Frauenbewegung aufgestellt wurde.

Konkretes Ziel des Gewaltschutzgesetzes ist es, Opfer von häuslicher Gewalt durch wirksame, schnelle und effektiv durchsetzbare zivilrechtliche Schutzanordnungen vor Gewalt, Bedrohungen und Belästigungen zu schützen. Zum bundesweiten Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gehören aber auch Prävention, Kooperation zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Hilfeeinrichtungen, eine bundesweite Vernetzung von Hilfsangeboten, Maßnahmen für die Täterarbeit, Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die internationale Zusammenarbeit.

Der Runde Tisch Kleve wirdmete die erste Fachtagung im Oktober 2003 dem Thema: "Gewalt zu Hause - und kein Ende in Sicht?" und unternahm eine Bestandsaufnahme nach zwei Jahren mit dem Gewaltschutzgesetz.

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