Beratung und Unterstützung

Der Fachbereich Jugend und Familie

Eltern wünschen sich, dass ihre Kinder sich optimal entwickeln und die beste Förderung erhalten. Dies stellt für Eltern eine große Herausforderung dar. Gesunde, stabile Familienstrukturen sind ein wichtiges Fundament unserer Gesellschaft. Auftrag und Anspruch der Jugendhilfe ist es, Familien, Eltern, Kinder und Jugendliche zu beraten und unterstützen.

Der Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Kleve versteht sich als Begleiter und Partner, wenn es um so wichtige Aufgaben wie die Förderung der Entwicklung junger Menschen, die Beratung und Unterstützung bei der Erziehung, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl und die Schaffung positiver Lebensbedingung in einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt geht.

Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Fachbereichs Jugend und Familie.

Weitere Informationen unter https://www.kleve.de/de/inhalt/jugend-und-familie/

 

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Die Dipl. Sozialarbeiter/Sozialpädagogen/innen bieten Ihnen Beratung und Unterstützung im Erziehungs- und Familienalltag. In Krisen und Konfliktsituationen stehen sie Ihnen beratend zur Seite und versuchen, gemeinsam mit Ihnen individuell geeignete Lösungen zu finden. In Fragen bei Trennung, Scheidung sowie der Regelung der elterlichen Sorge, von Umgangskontakten des Kindes und der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung erhalten Sie ebenfalls kompetente Beratung und ein auf Vermittlung basierendes Angebot.

Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche und junge Erwachsene im Strafverfahren.

Sollten Sie Fragen zur Dauerpflege haben, wird Ihnen diese gerne der Pflegekinderdienst beantworten.

Leiter des Fachbereichs Jugend und Familie ist Jan Traeder, Telefon 02821.84-601.
Die Abteilung Sozialpädagogische Dienste, Wirtschaftliche Jugendhilfeerreichen Sie unter der Telefonnummer 02821.84-620.

Unterhaltsberatung, Beistandschaften, Vormundschaften

Sie erhalten Unterstützung bei der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Die Vaterschaftsfeststellung

  • sichert die Rechtsansprüche des Kindes gegenüber seinem Vater
  • die Anerkennung durch den Vater des Kindes kann freiwillig vor dem Jugendamt oder dem Standesamt in urkundlicher Form erfolgen; die Mutter des Kindes stimmt dieser Erklärung zu.

Zur Beurkundung im Jugendamt sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  1. Personalausweis oder Reisepass der Mutter und des Vaters
  2. Geburtsurkunde des Kindes
  3. den Mutterpass (nur bei Anerkennung vor der Geburt)

Für den Fall einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung wird das Kind im Rahmen einer Beistandschaft vertreten. Mit Anerkennung der Vaterschaft können Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, eine Erklärung in urkundlicher Form zur Ausübung des gemeinsamen Sorgerechtes abgeben.
Bei Bedarf führen die Mitarbeiter des Fachbereichs Jugend und Familie das Sorgerecht für minderjährige Personen im Rahmen von Amtsvormundschaften.

Abteilungsleiter Vormundschaften, Beistandschaften, Tagespflege, Kindertageseinrichtungen, Jugendpflege
Beratung für Kindertagesbetreuung in Einrichtungen und/oder Tagespflege
Markus Koch, Telefon 02821.84-625

Kindertagespflege

Neben der Betreuung in Kindertagesstätten wird im Kinder- und Jugendhilfegesetz das Angebot der Tagespflege als mögliche Betreuungsform für Kinder aufgeführt. Diese Jugendhilfeleistung greift regelmäßig dann, wenn gerade wegen der berufsbedingten Abwesenheit der Eltern eine regelmäßige Betreuung sicherzustellen ist.

Der Fachbereich Jugend und Familie wirbt Tagespflegestellen an, überprüft die Qualität, Eignung der Familien und die räumlichen Gegebenheiten und stellt den Kontakt zwischen Tagespflegestellen und den Eltern, die eine derartige Betreuung suchen, her. Es findet eine Begleitung und Betreuung der Tagespflegestellen einschließlich der Organisation von Fortbildungsveranstaltungen statt. Seitens des Fachbereichs Jugend und Familie werden nur qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter vermittelt. Es besteht die Möglichkeit, dass der Fachbereich Jugend und Familie dieses Betreuungsangebot mit finanziellen Mitteln fördert.

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