Mit der Istanbul-Konvention, dem "Übereinkommen des Europarates uur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt" wurde 2011 ein völkerrechtlicher Vertrag ausgehandelt. Er solte für die Unterzeichnerstaaten die Verpflichtung zur Folge haben, auf allen staatlichen Ebenen Gewalt gegen Frau zu verhindern und verbindlicherRechtsnormen zu schaffen.
Leider ist zehn Jahre später ein gewaltfreies Leben für viele Frauen und Mädlichen immer noch keine Realität.
Es referieren Expertinnen aus dem Fachgebieten Justiz und Opferschutz zur aktuellen Lage und zu den Auswirkungen in Deutschland und im Kreis Wesel.
Mittwoch, 27. Oktober 2021 | 14 - 16 Uhr
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